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Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland

(Baulandmobilisierungsgesetz)

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 sieht vor, dass die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und zur Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützt werden sollen. Hierzu strebt die Bundesregierung aufbauend auf den Empfehlungen auf Grundlage der Beratungen in der Kommission für „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ (Baulandkommission) weitere Verbesserungen im Bauplanungsrecht an. 

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf (Referentenentwurf vom 12.11.2019) sollen insbesondere die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden (u. Stadtbezirke) im Bauplanungsrecht gestärkt werden.

Was bedeutet dies?

Der Gesetzentwurf sieht zur Verbesserung der Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden zur Mobilisierung von Bauland und zur Stärkung der Möglichkeiten des Flächenzugriffs im Wesentlichen Änderungen des Baugesetzbuchs vor. Wesentliche Regelungsinhalte sollen die Einführung eines neuen Bebauungsplantyps für den Wohnungsbau, weitere Befreiungsmöglichkeiten und Erleichterungen für das Bauen im Innen- und Außenbereich, die Schaffung einer Grundlage für Konzepte der Innenentwicklung insbesondere zur leichteren Anwendung von Baugeboten und die Erweiterung der Vorkaufsrechte der Gemeinden sein.

In der Baunutzungsverordnung sollen neben der Einführung einer neuen Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“, die bisher für Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung geltenden Obergrenzen als Orientierungswerte ausgestaltet werden, um mehr Flexibilität bei der Ausweisung insbesondere von Flächen für den Wohnungsbau im Hinblick auf die Bebauungsdichte zu erreichen. 

Mit dem Gesetzentwurf sollen außerdem einzelne städtebauliche Anliegen aufgegriffen werden. Dazu gehören auch Klarstellungen (z.B. Definition Waldflächen), die die Bedeutung grüner Infrastruktur in Städten und Gemeinden, insbesondere für den Klimaschutz und die Klimaanpassung hervorheben, sowie Erleichterungen für die Änderung von bereits errichteten Anlagen der gewerblichen Intensivtierhaltung, bei denen es sich nicht um landwirtschaftliche Betriebe handelt.

Die Regelungen sind im Interesse einer Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum bzw. Flächen für den Wohnungsbau, einer nachhaltigen Stadtentwicklung und zur Unterstützung der planerischen Praxis erforderlich.

Unsere Meinung:

Für agile Gemeinden sicher nutzbringende Instrumente. Ein sehr guter Schritt zur Schaffung von mehr Wohnraum. Die praktischen Auswirkungen werden allerdings noch ein paar Jahre auf sich warten lassen.

Aus unseren Erfahrungen heraus sind wir dabei nicht euphorisch, da bereits heute viele Amtsstuben Baumaßnahmen deutlich forcieren könnten, wir jedoch in der Praxis öfter kleingeistige, verschlafene und inkompetente „Bauverhinderungsbehörden“ erleben als aufgeschlossene moderne Stadt- und Landschaftsplaner. Zudem existieren nach wie vor viele Bebauungsplänen (z.B. mit einer GFZ von 0,4 statt wie heute üblich von 1,2) aus den 30er oder 50er Jahren an denen verbissen festgehalten wird, obwohl akuter Wohnungsmangel in der betreffenden Region vorherrscht. Das Festschreiben eines Mietzinses hierbei hat sicher auch noch nie zur Beseitigung des Wohnungsnotstandes beigetragen. Also wird es sich wiederum –wie so oft- am jeweilig zuständigen Menschen entscheiden, wie gut die Absichten der Regierung umgesetzt werden. Private Bauherrn können es sich meist nicht leisten, ein Jahr und länger gegen den Amtsschimmel zu klagen.

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